Pixair-Dronesolution

Enac – Genehmigung

ENAC

Der Einsatz von unbemannten Flugzeugen wurde ab 2013 von der ENAC mit Herausgabe der “Vorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge” 1. Ausgabe vom 16.12.2013, vorbehaltlich späterer Änderungen, geregelt.

Die Vorschrift legt eine Reihe von Voraussetzungen für diejenigen fest, die mit UAV (unbemannte Luftfahrzeuge) arbeiten wollen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf die Betriebsmasse beim Start des UAV und die Art des geplanten spezialisierten Einsatzes.

Pixar hat alle, von der ENAC vorgesehenen Bedingungen erfüllt und ist imstande, mit UAV von 2 kg bis 25 kg, in festgelegten nicht kritischen Bereichen zu arbeiten. Die UAV, die von Pixair eingesetzt werden, verfügen auch über die nötigen Vorrichtungen, die beim Einsatz in kritischen Bereichen erforderlich sind. Für diese einzelnen Einsätze kann Pixair bei der ENAC um spezielle Genehmigungen ansuchen, die vom Regelwerk vorgeschrieben sind.

Nachfolgend die Vorschriften der ENAC betreffend die eingesetzten Verfahren:

ENAC   – Rif.to ENAC nr. 4914 del 09/07/2015;

ENAC   – Rif.to ENAC nr. 5086 del 11/09/2015.

ENAC   – Rif.to ENAC  nr. 6101 del 18/02/2016.